Ihr Funkmietwagen in Pulheim und Umgebung.

Kinder an Bord?

 

Die Straßenverkehrsordnung regelt, dass Kinder grundsätzlich bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit einem amtlich genehmigten und geeigneten Kinderrückhaltesystem gesichert werden müssen.

Gruppe 0 und 0+:

 

Von der Geburt bis 10 / 13 kg, d.h. dies sind Kinderrückhaltesysteme für Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von ca. 9 bzw. 15 Monaten.

 

Für Babys sollten aus Sicherheitsgründen nur Systeme benutzt werden, die entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden - sogenannte Reboard-Systeme. Leider können wir diese Systeme nicht mit uns führen.

 

Daher müssen Sie einen solchen Sitz selbst vorhalten.

 

Gruppe I:

 

Von 9 bis 18 kg, hierbei handelt es sich um Kinder von 9 Monaten bis ca. 4 Jahren.

 

Leider sind alle im Handel erhältlichen Sitze so groß, dass sie in unseren Fahrzeugen nicht dauerhaft mitgeführt werden können.

 

Daher müssen Sie einen solchen Sitz selbst vorhalten.

Gruppe II und III: 

 

Von 15 bis 36 kg, also Kinder von ca. 4 bis 12 Jahren.

 

Sie können einen oder zwei dieser Sitze bei uns vorbestellen.

 

Leider können nur zwei Kinder und ein Erwachsener oder ein Kind und zwei Erwachsene zeitgleich befördert werden.